Allgemeine Informationen zu Anreise und Unterkunft
Anreise und Unterkunft geht, wenn nichts anderes vereinbart wurde, auf eigene Kosten der Bewerber. Bei Bedarf unterstützen wir Sie inhaltlich bei der Anreise sowie bei der Unterkunftssuche. Bitte beachten Sie, dass wir keine Immobilienmakler sind und diese Aufgaben nicht übernehmen können.
Eine Anreise ist nicht zu unterschätzen. Jeder soll hier über entsprechendes Eigenkapital verfügen. Rechnen Sie damit, dass Sie bis zu nächstem Gehalt aus Ihrer eigenen Rücklage leben müssen. Gegebenenfalls klären Sie im Vorfeld, ob Sie nach 2-3 Wochen Arbeitsverhältnis einen Vorschuss erhalten können. Allerdings stößt diese Anfrage nicht immer auf Verständnis in den Unternehmen. Sollten Sie die Anfangsschwierigkeiten überstehen und genug Ausdauer vorweisen, erwartet Sie in Deutschland ein angenehmes Leben mit guten Aufstiegsmöglichkeiten. Hier gilt immer noch, Fleiß zahlt sich auf lange Sicht aus.
Allgemeine Informationen zum Arbeitsvertag
Sie erhalten einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht vom Auftraggeber der Firma euRecruiting. Der Vertrag wird mit beidseitigen Unterschriften für die beide Parteien verbindlich. Der Arbeitsvertag kann unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen gekündigt werden. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Kündigung bedarf einer Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 3 Monaten 1 Woche, bis zu 6 Monaten 2 Wochen, ab dem 6. Monat 1 Monat. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
In dem Arbeitsvertrag stehen die Tätigkeitsfelder. Eine Stellenbeschreibung ist hilfreich. Der Grundgehalt oder Stundenlohn ist immer in € und in brutto angegeben.Eine Vollzeit-Beschäftigung besteht ab 35 Stundenwochen. Die gesetzlichen Urlaubstage betragen 20 Arbeitstage pro Jahr, bzw. 0,6 Arbeitstage pro vollständig abgearbeiteten Monat. Alle 2 Jahre kann sich die Urlaubstage um einen Tag bis maximal 30 Arbeitstage im Jahr erreicht sind erhöhen.
Bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers infolge unverschuldeter Krankheit, besteht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Jede Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber stets unverzüglich mitzuteilen. Die Arbeitsunfähigkeit mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung ist spätestens dem Arbeitgeber am dritten Kalendertag des folgenden Arbeitstags vorzulegen. Die Lohnfortzahlung der Arbeitnehmer leistet der Arbeitgeber 6 Wochen lang, danach zahlt die Krankenversicherung. Das Krankengeld beantragt der Arbeitnehmer selbst bei seiner Krankenkasse.
Während der Dauer und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers, ist über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Bei einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.
Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an oder beendet dieses vertragswidrig, ist eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung (bis zum Ende der Probezeit) und eine Bruttomonatsvergütung (nach dem Ende der Probezeit) an den Arbeitgeber zu zahlen.
Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit dem Vertragspartner gegenüber schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld, sich bei Kündigung umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Allgemeine Informationen über Sprachkenntnisse
Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, soll der deutschen Sprache mächtig sein. Auch, wenn in Deutschland die englische Sprache breit verwendet wird, in der Arbeitswelt herrscht die Landessprache. Zwar gibt es international agierende Unternehmen, in denen die Firmensprache Englisch ist, aber das ist nicht die Regel. Kommunikation findet nicht nur am Arbeitsplatz statt, die Sprache ist überall erforderlich. Jede/r muss sich hier allein zurecht finden, beim Einkaufen, in der Freizeit und, und, und - die Liste ist lang. Ins Ausland zu übersiedeln muss gut geplant sein.
Bereiten Sie sich auf die Übersiedlung vor. Lernen Sie die Sprache und sorgen Sie für finanzielle Rücklagen.
Informieren Sie sich über unser Angebot Sprachkurs.Allgemeine Informationen über das Anmieten einer Wohnung
Bei der Anmietung einer Wohnung wird in der Regel ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis erwartet, zudem sind drei Monate Gehaltsnachweise vorzuweisen, 2-3 Monate Kaltmiete als Kaution und die erste Monatsmiete zu hinterlegen. Nicht nur die hohen Kosten, sondern die regionale Wohnungsnot in den Ballungsräumen erschwert die Wohnungssuche. Wir unterstützen unsere Bewerber bei der Unterkunftssuche, sind aber nicht in der Lage, die oben genannten Kosten zu übernehmen. Wir bieten für die Anfangszeit wohnbare Unterkünfte an, die bezahlbar sind und bis zum vereinbarten Zeitraum genutzt werden können. Nach einer Festigung des Arbeitsplatzes können Sie selbständig die Suche nach einer geeigneten Bleibe übernehmen. Wir helfen dort, wo wir können.